Berlin, den 10.04.2019
 
 
Der Kraftfahrer verursachte den Tod meiner Mutter nur deshalb, weil er bereits in einem Alter ist, in dem seine Reaktionsfähigkeit, auf die im Straßenverkehr ablaufenden Ereignisse praktisch gegen Null tendiert. Umso mehr Abends und dann noch bei Regen, und dann noch in einer Kurve, wo die Sicht ohnehin schon eingeschränkt ist.

Schließlich versteht jeder: Wäre er dort zu diesem Zeitpunkt nicht langgefahren, an der betreffenden Stelle, wäre meine Mutter noch am Leben. Und sie wäre auch noch am Leben, wenn am gleichen Ort und zur selben Zeit in diesem Auto ein anderer Fahrer am Lenkrad gesessen hätte, zum Beispiel ich selbst.

Meine Mutter ging nie bei Rot über die Straße. Ich habe es viele Male beobachtet wie sie zum Ampelübergang geht. Wenn die Ampel schon Grün zeigt läuft sie nicht mehr los, sondern wartet auf „frisches grünes Licht“. Sie überquerte die Straße nicht, wenn sie nicht wusste, wie lange schon „Grün“ angezeigt wird, denn das „Grün“ kann ja unerwartet nach „Rot“ wechseln. Oder sie blieb auch bei „Grün“ stehen, weil sie wusste, es wechselt gleich nach „Rot“.

Wie soll ich einen Kraftfahrer verstehen, der bereits über 80 ist und meine Mutter getötet hat? Ich bin mir mehr als sicher, dass seine Verwandten ihm schon vor mehr als 10 Jahre gesagt haben „Höre mit auf mit dem Fahren! Hier hast du dir einen Kratzer geholt, dort eine Ampel übersehen, da einen Radfahrer. Das nimmt noch ein schlimmes Ende!“. Aber er ist ja schon sein ganzes Leben gefahren, ist daran gewöhnt, liebt sein Auto und sich damit fortzubewegen. Es wäre nicht verwunderlich, wenn er sich auch weiterhin hinter das Lenkrad setzt. Mich aber wundert es nicht, weil er lügt. Er hat die Polizei gemeinsam mit seiner Begleiterin belogen, indem er die Details der stattgefundenen Tötung zu seinen Gunsten verbog, noch bevor er sich zur Polizei begab. Er belog seinen Anwalt und dieser verteidigt ihn aktiv. Er unterweist ihn darin, wie man noch besser lügt, wie man richtig lügt, wie man dies im Idealfall macht.

Nochmal. Meine Mutter ist nie bei Rot über die Straße gegangen, weder im Winter, noch im Sommer, weder bei Regen, noch wenn es trocken war. Sogar dann, wenn an der Ampel das grüne Licht ganz frisch aufleuchtete, schaute sie noch, ob alle Autos wirklich angehalten haben. Erst dann überquerte sie die Straße.

Wir sind 1995 nach Deutschland gekommen aus einem Land, wo es üblich war, das Autos noch bei Rot weiterfuhren. Meine Mutter hatte das verinnerlicht und verhielt sich im Straßenverkehr mehr als vorsichtig.
Ich habe ihr wiederholt gesagt, wenn sie an der Ampel stand, dass sie bei Grün loslaufen könne und nicht darauf warten bräuchte, dass die Autos an der für sie roten Ampel anhielten.

Nach der Beisetzung sagten alle Verwandten und jene, die meine Mutter kannten, dass sie nie bei Rot über eine Straße gelaufen ist.

Ich kann mir vorstellen, dass dort, wo sie von dem Auto erfasst wurde, etwas Unvorhergesehenes geschah, dass sie sich plötzlich auf Kollisionskurs mit Dr. N. befand. Wenn man annimmt, dass Dr. N, weiter fuhr, weil der grüne Abbiegepfeil leuchtete und sie möglicherweise versuchte, vor jemand davonzulaufen. Es könnte auch sein, dass sie jemand gestoßen hat. Vielleicht gab es eine starke Windböe. Aber ich komme wieder darauf zurück, am Steuer des Autos, das auf meine Mutter zufuhr saß ein Fahrer, der sie einfach nicht gesehen hat. Und er hat sie deshalb nicht gesehen, weil er bereits 82 Jahre alt ist.

An der betreffenden Stelle der Kreuzung, fast an der Ampel, befinden sich 2 Laternen. Auch das Auto verfügt über Scheinwerfer, und die Frontscheibe des Autos sorgt dafür, dass dem Fahrer kein Regen ins Gesicht fällt.
Als meine Mutter die Straße überquerte, wurde sie von den Scheinwerfern des auf der Gegenfahrbahn an der Roten Ampel stehenden Fahrzeuges angestrahlt. Dieses Auto hatte also ein Lenkrad und auch eine Bremse. Außerdem befindet sich auf der Seite, wo meine Mutter die Straße betrat ein hell erleuchtetes italienisches Restaurant. Aber das alles hat der Unfallfahrer nicht gesehen.

Dr. N. hatte Sichtprobleme wegen  Regen und Dunkelheit; meine Mutter hatte dunkle Kleidung  ohne Lichtreflektoren an, sie hielt keine Taschenlampe in den Händen. Ich frage mich: wenn jemand in ein Auto steigt, darf erdenn etwas übersehen, insbesondere das, was sich direkt vor ihm befindet?

Die Polizei sagte mir, meine Mutter hätte die Straße bei Dunkelheit in dunkler Kleidung überquert. So steht es auch in den Akten. Das klingt, als ob man sie noch beschuldigen würde.

Eine Polizeibeamte sagte mir, als meine Mutter noch im Koma in Krankenhaus lag, also noch nicht gestorben war, dass ich ihr mit den Anschuldigungen gegen den Unfallfahrer nicht helfen würde.

Was macht es dann für einen Sinn, Tötungsdelikte zu untersuchen und darüber vor Gericht zu verhandeln. Wenn man der Logik der Beamtin folgt, hilft das ja den Getöteten nicht?! Was macht es für einen Sinn, nach 70 Jahren Verbrechen des Holocaust zu untersuchen und ehemalige nazistische Henker, bei denen es heute um hilflose altersschwache Menschen handelt, vor Gericht zu stellen?!
 
Als ich im Krankenhaus die Polizei fragte:
- Wurde sie von einem jungen Fahrer angefahren?
- Nein, er war nicht jung.
- Fuhr das Auto schnell?
- Nein, langsam.
- Wie stark musste der Aufprall sein, damit die Brille völlig zerstört werden konnte?! (Die Beamtin händigte mir die Reste der Brille meiner Mutter aus, in der sich keine Gläser mehr befanden und auch das Gestell nur noch aus ein paar Bruchstücken bestand)?
- Er ist langsam gefahren.
- Haben sie den Bremsweg vermessen?
- Nein, die Straße war nass, da kann man nichts messen.
- Woher wissen Sie dann, dass er langsam fuhr?
- Der Fahrer hat es so angegeben und ein Zeuge. Außerdem überquerte sie die Straße nicht dort und dann noch bei Rot.

Ich habe der Beamtin noch dort gesagt, wenn ich am Steuer des betreffenden Autos gesessen hätte, ich hätte niemand angefahren. Ich habe ihr bereits dort gesagt, dass meine Mutter nie bei Rot die Straße überquerte.

In den Polizeiakten steht, „Die ältere Fußgängerin Frau Gelfand“ aber mit keinem Wort wird hervorgehoben, dass es sich bei dem Unfallfahrer, um den alten Herrn Dr. N. handelte. Meine Mutter und ihn trennen lediglich 2 Jahre.

In den Polizeiakten steht, dass „Herr Dr. N. mit seinem PKW, mit dem amtlichen Kennzeichen B- langsam in die Warmbrunner Str. einbog…“. Wie kann er langsam eingebogen sein, wenn bei dem Zusammenstoß mit der Fußgängerin der Scheinwerfer zerstört wurde, eine Beule in der Karosserie entstand, und der Körper infolge des Zusammenstoßes in einer Entfernung von 17 – 19 Meter liegen blieb?! Unter „langsam einbiegen“ verstehe ich - mit einer Geschwindigkeit von 5 – 10 km/h. Wenn er „langsam eingebogen“ wäre, hätte er meine Mutter möglicherweise auch erfasst, aber am Auto wäre gar nichts zu sehen gewesen. Der Körper wäre nicht 17 – 19 Meter vom Ort des Zusammenstoßes liegen geblieben.

Dies musste doch der Polizei gleich klar gewesen sein. Wozu schreiben sie „langsam einbog“?

Es steht weiter in den Polizeiakten: „…der Verkehrsunfall durch die verstorbene Fußgängerin Frau Bella Gelfand wäre vermeidbar gewesen, wenn Frau Gelfand innerhalb der Fußgängerfurt bei Grün abstrahlender Lichtzeichenanlage die Fahrbahn überquert hätte.“

Kann denn so etwas sein?! Wieso ist die Polizei hier derartig voreingenommen?

Schließlich ist es allen klar: Der Fahrer des Unfallautos lügt. Er lügt, wenn er von einem grünen Pfeil spricht, er lügt bei den Angaben seiner Geschwindigkeit. Und auch die Zeugin – seine Beifahrerin – lügt. Warum unterstützt die Polizei die Straftäter noch bei ihren Lügen?

Die Polizei sollte unvoreingenommen arbeiten, hat hier aber am Unfallort demjenigen Glauben geschenkt, der meine Mutter tötete und seiner Begleiterin. Die Polizei sollte doch eigentlich wissen, dass Unfallfahrer und ihre Begleiter, die sogenannten Zeugen, bei Unfällen versuchen, die Situation zu ihren Gunsten darzustellen.

Es sind einige Varianten des Geschehenen denkbar:

•    Meine Mutter überquert die Straße bei Grün. Vor ihr schaffen es wie gewöhnlich von rechts oder links kommende Fahrzeuge abzubiegen – durch diese Fahrzeuge wird sie aufgehalten. Als nächster bekommt der Unfallfahrer grün und er fährt zügig los. Schließlich ist ihm klar, wenn sich dort aufhält, läuft er Gefahr, mit den auf der Straße geradeaus fahrenden Autos zu kollidieren, in die er einbiegt. Er achtet nicht darauf, was auf seinem Fahrweg geschieht und erwartet auch keine Hindernisse, da er ja das Signal zum Abbiegen in Form des grünen Abbiegepfeil gesehen hat. Als der Zusammenstoß erfolgte, fällt der Körper auf die Kühlerhaube. Er bekommt das mit, bremst aber nicht, da er auf diesen Vorfall erst reagieren muss und erst danach zum Bremsen kommt. Er kann keine Notbremsung durchführen, solange ihm das Ereignis nicht bewusst geworden ist.

•    Der Kraftfahrer fährt los, bevor der Grüne Abbiegepfeil aufleuchtet, und das ist auch völlig normal, da die Straße vor ihm völlig frei ist, dass haben sowohl der Fahrer als auch seine Begleiterin angegeben. Zu diesem Zeitpunkt haben auch die Fußgänger Grün. Falls er tatsächlich bei völlig freier Straße stehen geblieben sein sollte und an der Ampel auf das Aufleuchten des grünen Abbiegepfeils wartete, und dies sogar noch, nachdem er sich mit seiner Begleiterin unterhalten hatte, dann ist das mit seiner Alterssenilität zu erklären oder aber damit, dass er lügt. Es ist niemals so, dass ein abbiegendes Fahrzeug einfach stehen bleibt und auf den aufleuchtenden Abbiegepfeil wartet, wenn die Straße völlig frei ist, es also zum Beispiel keine anderen nach links abbiegenden oder entgegenkommenden Autos gibt und damit seine Sicht nicht eingeschränkt ist. Er lügt zusammen mit seiner Begleiterin ausschließlich um darzulegen, dass das von ihm geführte Fahrzeug so spät wie möglich losfuhr und der Fußgänger bei Rot die Straße überquert haben muss.

Es stellt sich sogar raus, dass Herr Dr. N. und seine Begleiterin auf das Aufleuchten des Grünen Abbiegepfeils an der Linie vor der Ampel gewartet haben wollen. Das sind also noch 13 Meter bis zu dem Punkt, wo sie hätten warten müssen. Auf das Aufleuchten des Grünen Abbiegepfeils wartet man nicht vor der Ampel, wenn man Grün hat, sondern fährt in die Mitte der Kreuzung und wartet dort, weil:

1. Dort zu warten, wo Herr Dr. N. es angegeben hat würde bedeuten, dass er die nach ihm kommenden Fahrzeuge blockiert hätte, da die Straße nur 4 Meter breit ist und niemand an ihm vorbeigekommen wäre – weder geradeaus, noch nach links oder rechts.
2. Er hätte damit riskiert, dass er aus den nachfolgenden Fahrzeugen im besten Fall Signale bekommen hätte, bzw. beschimpft worden wäre. Schlimmstenfalls wäre man auf ihn aufgefahren. Er verliert aber außerdem, falls es wirklich so war, die Möglichkeit der Einsicht in die Richtung, wohin er weiterfahren wollte. Und das Abends um 6, als also noch genügend Fahrzeuge unterwegs waren, sowohl hinter ihm oder sogar in beiden Richtungen.
3. Ich denke, Dr. N. hat bereits ca. 50 Jahre Fahrpraxis, ich glaube, er würde nicht vor der Ampel auf den grünen Abbiegepfeil warten.

Und selbst wenn er auf das Aufleuchten des grünen Abbiegepfeils in der Mitte der Kreuzung gewartet hätte, also in 13 Meter Entfernung vor der Stelle, wo meine Mutter die Kreuzung überquerte, wäre er auf keinen Fall in der Lage gewesen, auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h oder mehr zu beschleunigen.

Einräumen: ja ich bin alt, meine Reaktionen sind verlangsamt, ich sehe nicht gut, ja es war nicht sowie ich zuerst behauptet habe, sondern ganz anders oder wenigstens etwas anders, ja ich habe gelogen, ich habe einen Menschen getötet, das kann er nicht, denn er hat ja Kinder und Enkel, die dagegen sind. Er konnte es auch von sich aus nicht einräumen, schließlich hat er ja Kinder und Enkel, er hat promoviert und ein möglicherweise ehrvolles und ehrliches Leben gelebt und hat einen guten Ruf. Der angefahrenen Person hilft das alles nicht, aber ihm würde das sowohl einen finanziellen als auch moralischen Schaden zufügen.

Sein Anwalt ist darin geübt, ihm dabei behilflich zu sein, korrekt auf jede nur denkbare Art und Weise aus dieser unangenehmen Situation herauszuhelfen. Er hat ihm klar und deutlich instruiert, wo und wie er richtig lügen muss. Die Polizistin am Ort des Geschehens, hat den alten Herrn beruhigt und das Protokoll so angefertigt, wie es ihm genehm war. Es kann schon sein, dass der alte Herr etwas geweint hat, und einen traurigen und bedrückten Eindruck machte, möglicherweise hat er seine Visitenkarte vorgelegt, auf der zu sehen ist, dass er promoviert hat. Nur die Getötete hat keinen Nutzen weder von einem gerichtlichen Freispruch noch von einem Schuldspruch gegen Dr. N.

Da Dr. N. meine Mutter nicht verletzt, oder verstümmelt, sondern getötet hat, kann sie ihm nicht entgegenhalten, dass sie die Straße bei „Grün“ überquerte, und er  und sein „Zeuge“ nutzen das aus, indem sie die von Ihnen getötete Person zur Wahrung ihrer eigenen Interessen noch beschuldigen. Dr. N. hat nicht nur einen Menschen getötet, sondern beschuldigt ihn auch noch, indem er sich auf die Aussage eines Zeugen beruft, der bei ihm im Auto gesessen hat.

Mit welcher Kraft erfolgte der Zusammenstoß. Wieso sind die Sachverständigen nicht in der Lage, anhand der Schäden am Kraftfahrzeug und dem Gewicht meiner Mutter die genaue Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes zu bestimmen? Wo ist da das Problem?

Ebenso ist es einfach, die Geschwindigkeit festzustellen, mit der meine Mutter die 9m breite Straße überquerte.

Bzw. wenn die Stelle, wo meine Mutter die Straße überquerte und die Stelle, wo man sie nach dem Unfall auffand bekannt ist, müsste es doch auch auf diesem Weg möglich sein, die Geschwindigkeit zu bestimmen mit der Dr. N. fuhr? Seine Reaktionszeit lässt sich von einem medizinischen Sachverständigen ermitteln und in die Berechnungen einbeziehen. Schließlich ist ja alles bekannt: das Wetter, der Zeitpunkt, der Ort des Zusammenstoßes, der Aufprall des Körpers auf die Kühlerhaube, die Abbremsung, der Straßenzustand und auch der Ort wo der Körper nach dem Abbremsen zum Liegen kam.

Nach den Schlüssen der Sachverständigen bewegte er sein Auto mit etwa 30 km/h. Das heißt er hatte nicht vor dem grünen Abbiegepfeil angehalten, sondern ist ohne zu stoppen in die nach seinen Worten freie Straße eingebogen.

Es regnete, es war dunkel, die Straße war nass und man ist alt und sieht die Person nicht, die man umfährt. Warum bog er nicht mit einer Geschwindigkeit von 5 – 15 km/h ab?! Warum ließ er der anderen Person keine Chance, am Leben zu bleiben?!

Ich kann mir schon lebhaft vorstellen, wie es weiter geht. Dr. N. wird dem Gericht über seinen Anwalt Bescheinigungen vorlegen, die eine plötzliche Verschlechterung seines Gesundheitszustandes bestätigen, ausgelöst dadurch, dass sich eine alte Frau vor sein Auto warf. Das Gericht wird seine Verhandlungen um Jahre verzögern. Die Anwälte des Herrn N. bringen weitere Zeugen bei, die bestätigen werden, dass meine Mutter schon mehrfach versucht hat, sich vor ein Auto zu werfen.

Wenn ein junger und frecher Kerl die Geschwindigkeit überhöht und dabei einen Menschen erfasst, so ist dies eine Straftat. Auch dann, wenn dies durch einen betrunkenen oder unter Drogen stehenden Fahrer geschieht.
Es kann ja sein, dass Herr Dr. N. vor diesem Unfall ein völlig unbescholtener Mensch gewesen ist. Aber ist er nicht auch ein Straftäter, da ihm klar gewesen sein muss, dass er ein Kraftfahrzeug nicht mehr so führen kann, wie mit 50, da ihm klar gewesen sein muss, dass er aufgrund seines Alters nicht mehr richtig in der Lage ist, auf Gefahren zu reagieren und in der Folge einen Menschen anfährt und ihn im Ergebnis tötet. Wo ist der Unterschied zwischen den dreien. In jeden der drei genannten Fälle steht am Ende immer der Tod eines Menschen.

Ich bitte darum, dass sowohl bei der Versicherung des Herrn Dr. N., als auch im Flensburger Register anhand der Daten der letzten 10 Jahre ermittelt wird, wie viele Unfälle Dr. N. verursacht hat. Ich bitte sein Handy zu überprüfen, möglicherweise hat ihn jemand zum Zeitpunkt des Unfalls angerufen oder er hat telefoniert.

Uns stellt sich der Vorfall immer klarer dar. Mein Bruder und ich, sind nunmehr ohne Mutter, vier Enkel haben keine Großmutter mehr. Ich habe hier sehr viel niedergeschrieben. Möglicherweise liege ich teilweise falsch.

Dr. N., geben Sie mir meine Mutter zurück und ich bin gern bereit, Ihr Kraftfahrzeug wieder Instandsetzen zu lassen.

Vitaly Gelfand

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