Sehr geehrte Herr Rechtsanwalt,


Ich möchte Sie auf einige Unstimmigkeiten im Vernehmungen des Täters und der Zeugen aufmerksam machen, außerdem möchte ich ihre Aufmerksamkeit erregen auf die zahlreiche ordnungsverstöße, die bei abbiegen nach links durch 83-jährige Fahrer Herr Dr. N. aufgetreten sind.

⦁    Im Alter können aber körperliche oder geistige Ausfallerscheinungen eine solche Entziehung rechtfertigen. Zweifelt die Behörde aufgrund eines ⦁    Auffahrunfalls oder Ähnlichem die Fahreignung eines Rentners gemäß § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) an, kann eine medizinische Untersuchung angeordnet werden. Dabei wird besonderes Augenmerkt auf diese Aspekte gelegt:

⦁    Sehvermögen
⦁    Hörfähigkeiten
⦁    psychische und nervliche Gesundheit

Werden in einem dieser Punkte Defizite festgestellt, muss der Betreffende unter Umständen seinen Führerschein im Alter abgeben. Der Gefahr, welcher sich nicht mehr fahrtüchtige Personen auf der Straße aussetzen, sind sie sich häufig nicht bewusst. Dabei kann ein körperlicher oder geistiger Mangel schnell zu Verstößen der Vorfahrt führen. Lenk-, Abbiege- oder Abstandsfehler treten teilweise vermehrt auf und münden im Ernstfall in einen Unfall.

Aufgrund §11 Fev bitte ich um eine medizinische Untersuchung von 83-jährige Fahrer Herr Dr. N.

⦁    Wie auf die Foto aus dem Ermittlungsbericht zu sehen
⦁    Die Straße ist beleuchtet
⦁    Sichtweite beträgt mehr als 50 m
⦁    Fahrbahn nass, aber die Straße in alle Richtungen gut übersehbar.




Und der Fahrer war mit eingeschaltetem Abblendlicht, sonst kommt in Kraft §17 Abs. 3 StVO

⦁    Wie man auf das untere Bild sieht, aus dem Punkt wo normale weise steht das Fahrzeug der nach links abbiegen möchte, die Straße und Fußgängerübergang bis zum Haltelinie sehr gut übersehbar





Die folgenden Fotos zeigen diese Kreuzung im Nachtzeit und auch nachgestellte Situation die vor paar Sekunden vor Unfall war

Fotos vom Kamera Samsung S9 plus  (10.04.2019 ca. 21.00):







 

Wie man Sieht:  Der Kreuzung sehr gut übersehbar, auch im dunkle Zeit sieht man andere Person auch wenn die dunkelverkleidet ist. Da die durch an der Ampel stehende Fahrzeug und Abblendlicht beleuchtet ist. Auf weitere Fotos sehen Sie die gleiche Situation von andere Kamera (Handy von Herr V. Gelfand):


 





Auch bei schlechtere Kamera sieht man durchgehende dunkelverkleidete Person. Menschliches Auge sieht besser als Kamera mit ausgeschaltete Blitzer!

⦁    Bei links abbiegen sollte man nicht auf dem grüne Pfeil warten wenn die hinter dem Kreuzung ist und Gegenverkehr frei ist, die ist „Pfeil der letzten Chance“ Kreuzung zu verlassen wenn Gegenverkehr zu dicht ist. Und erfahrungsgemäß und nach mehrere Gespräche mit Fahrlehrern wenn kein Fahrzeug auf Gegenverkehr ist sollte man abbiegen und braucht nicht auf dem Pfeil warten.

Vernehmung von Frau G.:





Daraus sehe ich folgende Fehlern bei abbiegen:

⦁    Fahrzeug steht längere Zeit VOR DEM KREUZUNG obwohl Gegenverkehr frei ist und wartet auf „grünen Pfeil“ was überhaupt unglaublich ist. Weil im diesen fall das Fahrzeug sollte zwischen mittelinseln an Hubertusallee befinden. §9 StVO, StVO Kommentar 15 Auflage (Roland Schurig), Lehrbuch für Kraftfahrer kl “B“. Rotlicht verstoß, weil durch Zeit Vermessung zum Zeitpunkt der Einschaltung der Gruner Pfeil Hauptampel für Herr Dr. N. leuchtet schön 2 Sekunden ROT. Als beweis werde ich noch Video mit Ampeln zufügen wo kann man das ganz genau sehen.





Vernehmung von Frau A. am 15.01.2019 um 9:49 Uhr:
      








Daraus folgt:

Sie hat Rot abstrahlende Lichtzeichenanlage und sie sieht Frau Gelfand in der Moment wenn das Fußgänger Ampel Grün ist (weil in einem satz sagt sie: …quer bei Rot…, und sofort kommt nächste satz: …wurde gerade Rot..). In Diesen Moment befindet Frau Gelfand schön fast in die Mitte diesem Kreuzung, weil Frau Gelfand nicht schnell laufen kann folgt das sie hat angefangen diesen Kreuzung zu überqueren bei GRÜN STRAHLENDE FUSSGÄNGER LICHTZEICHENANLAGE. Zu diesem Moment befindet Frau Gelfand in Sicherem Fußgänger Bereich und durch Fahrzeug von Frau A. mit Abblendlicht BELEUCHTET WAR!

Deswegen weitere Aussage von Frau A. sieht man schön anders (als Sie versucht Herr Dr. N. zu rechtfertigen, und kann als Täuschungsversuch betrachtet werden):

⦁    Die Strasse sehr dunkel ist, nicht gut beleuchtet und Dame auch dunkel bekleidet. Sie trug dunkle gesteppte Jacke, beige-braune gefütterte knochelhohe Schuhe, dunkle Hose.

Da kommt die frage: Wenn sehr dunkel ist und schlechte sichtverhältnisse sind wie kann Frau A. gut die Frau Gelfand sehen das sie sofort jedes teil des Kleidung so gut beschreiben kann?
Und An die strasse sie war deutlich erkennbar.

Nach 3 versuchsmessung (am 10.04.2019) waren folgende Umschalte Zeiten festgestellt:

Grüner Pfeil Leuchtet 3 sekunden

Grüne Fußgänger Ampel leuchtet 22 sekunden

Rot für an die Stopp-Linie stehende Fahrzeug (von Frau A.) und Rot für Fußgänger (Frau Gelfand) leuchtet 15 Sekunden, dann schaltet grün für Auto (Frau A.) ein.

Wenn Rot für Fußgänger eingeschaltet ist dann 12 Sekunden später schaltet ein grüner Pfeil.

Hauptampel auf Hubertusallee (Ampel für Herr Dr. N.) leuchtet 2 Sekunden Rot bis zum Einschaltmoment des Grünen Pfeil.

Dann kommen die fragen zu die skizze:

⦁    Den Laufrichtung fußgängerin ist komplett falsch ist, weil Frau Gelfand wollte zur Bushaltestellte und nicht zum Sportplatz Ausserdem sie wollte nicht in den richtung gehen aus welchem sie gekommen hat.
⦁    Fahrban ist nicht so breit. Da passt nur ein fahrzeug und die BMW passt nicht mehr neben an.

Deswegen die skizze sollte komplett anders aussehen (auch dazu hilft der Gedächnissprotokoll Frau W.




 

Außerdem habe ich gesprochen mit Personal in Italienischem Restaurant:

Ich: Entschuldigung, ist jetzt hier jemand der vor 3 Monate auch hier gearbeitet hat wenn Unfall passiert war.
Kellner 1: Ja. Augenblick, ich frage nach.
Kellner 2 (paar Sekunden später): Ja. Ich war hier, aber Leider der Unfall habe ich nicht gesehen.
Ich: Haben Sie zufällig gesehen wo hat die Frau nach dem Unfall liegen geblieben?
Kellner 2: Ja. Ich kann zeigen wo war Rettungswagen und wo war die Frau. Unterschied ca. 50 cm bis 1 m.
Ich: Danke sehr.





Und das Unfallstelle aus Protokoll war festgestellt mit unterschied auch bis max. 1 m.

 


Gemessener Abstand zwischen Unfallstelle und Stelle wo Frau Gelfand lag - Beträgt 17,5 m.

Aus Vernehmungsprotokolle kann man folgende Bild der 1 Sekunde vor dem Unfall erstellen:






Und in Moment des Unfall:





Wie sie sehen in erste Bild Frau Gelfand war durch Abblendlicht beleuchtet. Zur Zeitpunkt des Ampel Umschaltung sie war schön fast in die Mitte von Straßen Kreuzung und 1-2 Sekunden später und 1 – 1,5 Meter weiter passiert das Unfall.

Die Stelle wo Frau Gelfand nach dem Unfall Lag befindet ca. in 17,5 m. nach dem Fußgängerübergang daraus folgt:

Mittlere menschliche Reaktionszeit beträgt 1sek

Geschwindigkeit des Fahrzeuges bei Linksabbiegern (versuch gemäß) beträgt zwischen 25 und 30 km/h wir nehmen mittlere zahl 27 km/h

Also, Reaktionsweg (seit Moment wenn Fahrer erkannt das jemand angestoßen ist) beträgt:

Bremsweg ohne gefahren Bremsung beträgt (nirgendwo in Vernehmung steht das Herr Dr. N. gefahren Bremsung mit ABS benutzt hat):

Anhalteweg betragen 15,39 m. Dazu berechnen wir noch 0,2 s für fuß Umstellung zwischen Gas und Bremse = 2 m und bekommen wir komplette 17,39 m Anhalteweg.

Fazit:  Nach meinen Sicht

⦁    Herr Dr. N. in seine alter nicht mehr geeignet ein Kraftfahrzeug führen und sollte bei medizinische Untersuchung vorgestellt werden.
⦁    Die aussagen mit „Grüne Pfeil“, Rote Fußgängerampel finde ich als Täuschungsversuch um diesem Unfall und Fehlern von Herr Dr. N. zu rechtfertigen, weil grüne Pfeil schaltet ein, wenn Herr Dr. N. schön 2 Sekunden Rot hat und darf der Kreuzung nicht mehr überqueren. Deswegen alle andere aussagen mit Rote Licht für Fußgänger usw. sind schön mit weises naht genietet. Beweis: unterstehende Foto:






⦁    Die Aussage dass Frau Gelfand war außerhalb des Fußgängerüberweg, das sie war unbeleuchtet und hat niemand sie gesehen ist auch eine Lüge, weil durch Berechnungen, Zeitmessungen für Umschaltung von Ampel kann man das richtige Bild erstellen.

⦁    Alle aussegen von Frau A. sind von anfang falsch. Sie sagt im einen satz eine in andere satz ist anders und die Aussagen so wie die skizze passen überhaupt nicht mit die aussagen von andere Zeugen so wie auch die richtungen in die skizze hätten keine logik und phisyk und nebenstehende Fahrzeug der einfach nicht passt an die stelle wie Frau A. gezeigt hat.

Ich bitte ihnen das Staatsanwaltschaft eine richtige Expertise beauftragen kann, das die richtige Geschwindigkeit durch die Spuren an der beschuldigter KFZ durch Anstoß das kraft ermittelt werden können, das der beschuldigter §1 StVO „ständige Vorsicht“ und „gegenseitige Rücksicht“ nicht beachtet hat. Das der Beschuldigter im Laufe des abbiegen komplett abgelenkt war, das der beschuldigter Betrugsversuch (Täuschungsversuch) §263 StGB vorgenommen hat, Das der folgende Paragraphen Verstößen hat §1 StVO, §9 StVO, §49 StVO, §37 StVO, §11 FeV, §24 StVG

Und wegen §222 StGB zu maximale freiheitstrafe verurteilt werden sollte.

Weil hier sehr öffentlich kann man feststellen, dass Herr N. hat mit Rotlicht Verstoß nach links gefahren oder Ohne das grüne Pfeil zu warten, ohne Seiten blick. Das Frau Gelfand hat angefangen die Straße zu überqueren noch bei Grün Leuchtete Fußgänger Ampel. Durch Fahrzeug von Frau A. sie war mit Abblendlicht beleuchtet und gut erkennbar auf die Straße obwohl sie dunkelgekleidet war. Da die alle sagten das war Rot, da war grüne Pfeil, von die umschalteten passt das überhaupt nicht, könnte man vermuten das die Leuten haben zwischen ein anderen alles abgesprochen, aber die haben vergessen das alles kann durch die Experten, durch die Vermessungen, physikalische Formeln und Mathematik festgestellt sein.

Ich sehe es so aus, dass Herr N., ohne Anhalten, ohne schulterblick, durch Ablenkung von seine Mitfahrerin einfach mit Geschwindigkeit von ca. 30 km/h nach links gefahren bei Rot leuchtete Ampel hat und Frau Gelfand an Fußgängerzone mitgenommen hat. Und wenn er das hinbekommen hat, und verstanden hat was war passiert hat versucht durch andere Leuten sich rechtsfertigen und schuldenfrei aus diese Unfall raus zu kommen. Ich werde nicht wundern dass bis zum heutigen Tag Herr N. hat keine ärztliche Untersuchung gemacht oder sein Führerschein abgegeben hat und fahre weiter, was infolge für andere Leute sehr gefährlich ist.

Ich bitte Sie auch, genau darauf zu achten auf § 3 StVO Absatz 2a:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

und § 26 StVO Absatz 1:
An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

Mit Freundliche Grüßen,
R.M.


^ Nach oben