Sehr geehrte Herr Rechtsanwalt,
Ich möchte Sie auf einige Unstimmigkeiten im Vernehmungen des
Täters und der Zeugen aufmerksam machen, außerdem
möchte ich ihre Aufmerksamkeit erregen auf die zahlreiche
ordnungsverstöße, die bei abbiegen nach links durch
83-jährige Fahrer Herr Dr. N. aufgetreten sind.
⦁ Im Alter können
aber körperliche
oder geistige Ausfallerscheinungen eine solche Entziehung
rechtfertigen. Zweifelt die Behörde aufgrund
eines ⦁ Auffahrunfalls oder
Ähnlichem die Fahreignung eines Rentners
gemäß § 11 der
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) an,
kann eine medizinische Untersuchung angeordnet
werden. Dabei
wird besonderes Augenmerkt auf diese Aspekte gelegt:
⦁ Sehvermögen
⦁ Hörfähigkeiten
⦁ psychische und nervliche Gesundheit
Werden in einem dieser Punkte Defizite festgestellt,
muss der Betreffende unter Umständen
seinen Führerschein
im Alter abgeben. Der Gefahr, welcher sich nicht mehr
fahrtüchtige
Personen auf der Straße aussetzen, sind sie sich
häufig
nicht bewusst. Dabei kann ein körperlicher oder geistiger
Mangel
schnell zu Verstößen der Vorfahrt führen.
Lenk-, Abbiege- oder Abstandsfehler treten
teilweise vermehrt auf und münden im Ernstfall in
einen Unfall.
Aufgrund §11 Fev bitte ich um eine medizinische Untersuchung
von 83-jährige Fahrer Herr Dr. N.
⦁ Wie auf die Foto aus dem
Ermittlungsbericht zu sehen
⦁ Die Straße ist beleuchtet
⦁ Sichtweite beträgt mehr als 50 m
⦁ Fahrbahn nass, aber die
Straße in alle Richtungen gut übersehbar.
Und der Fahrer war mit eingeschaltetem Abblendlicht, sonst kommt in
Kraft §17
Abs. 3 StVO
⦁ Wie man auf das untere Bild sieht, aus
dem Punkt wo
normale weise steht das Fahrzeug der nach links abbiegen
möchte,
die Straße und Fußgängerübergang
bis zum
Haltelinie sehr gut übersehbar
Die folgenden Fotos zeigen diese Kreuzung im Nachtzeit und auch
nachgestellte Situation die vor paar Sekunden vor Unfall war
Fotos vom Kamera Samsung S9 plus (10.04.2019 ca. 21.00):
Wie man Sieht: Der Kreuzung sehr gut übersehbar, auch im dunkle Zeit sieht man andere Person auch wenn die dunkelverkleidet ist. Da die durch an der Ampel stehende Fahrzeug und Abblendlicht beleuchtet ist. Auf weitere Fotos sehen Sie die gleiche Situation von andere Kamera (Handy von Herr V. Gelfand):
Auch bei schlechtere Kamera sieht man durchgehende dunkelverkleidete
Person. Menschliches Auge sieht besser als Kamera mit ausgeschaltete
Blitzer!
⦁ Bei links abbiegen sollte man nicht auf
dem
grüne Pfeil warten wenn die hinter dem Kreuzung ist und
Gegenverkehr frei ist, die ist „Pfeil der letzten
Chance“
Kreuzung zu verlassen wenn Gegenverkehr zu dicht ist. Und
erfahrungsgemäß und nach mehrere Gespräche
mit
Fahrlehrern wenn kein Fahrzeug auf Gegenverkehr ist sollte man abbiegen
und braucht nicht auf dem Pfeil warten.
Vernehmung von Frau G.:
Daraus sehe ich folgende Fehlern bei abbiegen:
⦁ Fahrzeug steht längere Zeit
VOR DEM KREUZUNG
obwohl Gegenverkehr frei ist und wartet auf „grünen
Pfeil“ was überhaupt unglaublich ist. Weil im diesen
fall
das Fahrzeug sollte zwischen mittelinseln an Hubertusallee befinden.
§9 StVO, StVO Kommentar 15 Auflage (Roland Schurig), Lehrbuch
für Kraftfahrer kl “B“. Rotlicht
verstoß, weil
durch Zeit Vermessung zum Zeitpunkt der Einschaltung der Gruner Pfeil
Hauptampel für Herr Dr. N. leuchtet schön 2
Sekunden
ROT. Als beweis werde ich noch Video mit Ampeln zufügen wo
kann
man das ganz genau sehen.
Vernehmung von Frau A. am 15.01.2019 um 9:49 Uhr:
Daraus folgt:
Sie hat Rot abstrahlende Lichtzeichenanlage und sie sieht Frau Gelfand
in der Moment wenn das Fußgänger Ampel Grün
ist (weil
in einem satz sagt sie: …quer bei Rot…, und
sofort kommt
nächste satz: …wurde gerade Rot..). In Diesen
Moment
befindet Frau Gelfand schön fast in die Mitte diesem
Kreuzung, weil Frau Gelfand nicht schnell laufen kann folgt das sie hat
angefangen diesen Kreuzung zu überqueren bei GRÜN
STRAHLENDE
FUSSGÄNGER LICHTZEICHENANLAGE. Zu diesem Moment befindet Frau
Gelfand in Sicherem Fußgänger Bereich und durch
Fahrzeug von
Frau A. mit Abblendlicht BELEUCHTET WAR!
Deswegen weitere Aussage von Frau A. sieht man schön
anders
(als Sie versucht Herr Dr. N. zu rechtfertigen, und kann als
Täuschungsversuch betrachtet werden):
⦁ Die Strasse sehr dunkel ist, nicht gut
beleuchtet
und Dame auch dunkel bekleidet. Sie trug dunkle gesteppte Jacke,
beige-braune gefütterte knochelhohe Schuhe, dunkle Hose.
Da kommt die frage: Wenn sehr dunkel ist und schlechte
sichtverhältnisse sind wie kann Frau A. gut die Frau
Gelfand
sehen das sie sofort jedes teil des Kleidung so gut beschreiben kann?
Und An die strasse sie war deutlich erkennbar.
Nach 3 versuchsmessung (am 10.04.2019) waren folgende Umschalte
Zeiten festgestellt:
Grüner Pfeil Leuchtet 3 sekunden
Grüne Fußgänger Ampel leuchtet 22 sekunden
Rot für an die Stopp-Linie stehende Fahrzeug (von Frau
A.)
und Rot für Fußgänger (Frau Gelfand)
leuchtet 15
Sekunden, dann schaltet grün für Auto (Frau A.)
ein.
Wenn Rot für Fußgänger eingeschaltet ist
dann 12 Sekunden später schaltet ein grüner Pfeil.
Hauptampel auf Hubertusallee (Ampel für Herr Dr. N.) leuchtet
2 Sekunden Rot bis zum Einschaltmoment des Grünen Pfeil.
Dann kommen die fragen zu die skizze:
⦁ Den Laufrichtung
fußgängerin ist
komplett falsch ist, weil Frau Gelfand wollte zur Bushaltestellte und
nicht zum Sportplatz Ausserdem sie wollte nicht in den richtung gehen
aus welchem sie gekommen hat.
⦁ Fahrban ist nicht so breit.
Da passt nur ein fahrzeug und die BMW passt nicht mehr neben an.
Deswegen die skizze sollte komplett anders aussehen (auch dazu hilft
der Gedächnissprotokoll Frau W.
Außerdem habe ich gesprochen mit Personal in Italienischem
Restaurant:
Ich: Entschuldigung, ist jetzt hier jemand der vor 3 Monate auch hier
gearbeitet hat wenn Unfall passiert war.
Kellner 1: Ja. Augenblick, ich frage nach.
Kellner 2 (paar Sekunden später): Ja. Ich war hier, aber
Leider der Unfall habe ich nicht gesehen.
Ich: Haben Sie zufällig gesehen wo hat die Frau nach dem
Unfall liegen geblieben?
Kellner 2: Ja. Ich kann zeigen wo war Rettungswagen und wo war die
Frau. Unterschied ca. 50 cm bis 1 m.
Ich: Danke sehr.
Und das Unfallstelle aus Protokoll war festgestellt mit unterschied auch bis max. 1 m.
Gemessener Abstand zwischen Unfallstelle und Stelle wo
Frau Gelfand lag - Beträgt 17,5 m.
Aus Vernehmungsprotokolle kann man folgende Bild der 1 Sekunde vor dem
Unfall erstellen:
Und in Moment des Unfall:
Wie sie sehen in erste Bild Frau Gelfand war durch Abblendlicht
beleuchtet. Zur Zeitpunkt des Ampel Umschaltung sie war schön
fast
in die Mitte von Straßen Kreuzung und 1-2 Sekunden
später
und 1 – 1,5 Meter weiter passiert das Unfall.
Die Stelle wo Frau Gelfand nach dem Unfall Lag befindet ca. in 17,5
m. nach dem Fußgängerübergang daraus folgt:
Mittlere menschliche Reaktionszeit beträgt 1sek
Geschwindigkeit des Fahrzeuges bei Linksabbiegern (versuch
gemäß) beträgt zwischen 25 und 30 km/h wir
nehmen
mittlere zahl 27 km/h
Also, Reaktionsweg (seit Moment wenn Fahrer erkannt das jemand
angestoßen ist) beträgt:
Bremsweg ohne gefahren Bremsung beträgt (nirgendwo in
Vernehmung
steht das Herr Dr. N. gefahren Bremsung mit ABS benutzt hat):
Anhalteweg betragen 15,39 m. Dazu berechnen wir noch 0,2 s für
fuß Umstellung zwischen Gas und Bremse = 2 m und bekommen wir
komplette 17,39 m Anhalteweg.
Fazit: Nach meinen Sicht
⦁ Herr Dr. N. in seine alter nicht
mehr geeignet
ein Kraftfahrzeug führen und sollte bei medizinische
Untersuchung
vorgestellt werden.
⦁ Die aussagen mit
„Grüne Pfeil“,
Rote Fußgängerampel finde ich als
Täuschungsversuch um
diesem Unfall und Fehlern von Herr Dr. N. zu rechtfertigen, weil
grüne Pfeil schaltet ein, wenn Herr Dr. N. schön
2
Sekunden Rot hat und darf der Kreuzung nicht mehr überqueren.
Deswegen alle andere aussagen mit Rote Licht für
Fußgänger usw. sind schön mit weises naht
genietet.
Beweis: unterstehende Foto:
⦁ Die Aussage dass Frau Gelfand war
außerhalb
des Fußgängerüberweg, das sie war
unbeleuchtet und hat
niemand sie gesehen ist auch eine Lüge, weil durch
Berechnungen,
Zeitmessungen für Umschaltung von Ampel kann man das richtige
Bild
erstellen.
⦁ Alle aussegen von Frau A. sind
von anfang
falsch. Sie sagt im einen satz eine in andere satz ist anders und die
Aussagen so wie die skizze passen überhaupt nicht mit die
aussagen
von andere Zeugen so wie auch die richtungen in die skizze
hätten
keine logik und phisyk und nebenstehende Fahrzeug der einfach nicht
passt an die stelle wie Frau A. gezeigt hat.
Ich bitte ihnen das Staatsanwaltschaft eine richtige Expertise
beauftragen kann, das die richtige Geschwindigkeit durch die Spuren an
der beschuldigter KFZ durch Anstoß das kraft ermittelt werden
können, das der beschuldigter §1 StVO
„ständige
Vorsicht“ und „gegenseitige
Rücksicht“ nicht
beachtet hat. Das der Beschuldigter im Laufe des abbiegen komplett
abgelenkt war, das der beschuldigter Betrugsversuch
(Täuschungsversuch) §263 StGB vorgenommen hat, Das
der
folgende Paragraphen Verstößen hat §1 StVO,
§9
StVO, §49 StVO, §37 StVO, §11 FeV,
§24 StVG
Und wegen §222 StGB zu maximale freiheitstrafe verurteilt
werden sollte.
Weil hier sehr öffentlich kann man feststellen, dass Herr
N.
hat mit Rotlicht Verstoß nach links gefahren oder Ohne das
grüne Pfeil zu warten, ohne Seiten blick. Das Frau Gelfand hat
angefangen die Straße zu überqueren noch bei
Grün
Leuchtete Fußgänger Ampel. Durch Fahrzeug von Frau
A.
sie war mit Abblendlicht beleuchtet und gut erkennbar auf die
Straße obwohl sie dunkelgekleidet war. Da die alle sagten das
war
Rot, da war grüne Pfeil, von die umschalteten passt das
überhaupt nicht, könnte man vermuten das die Leuten
haben
zwischen ein anderen alles abgesprochen, aber die haben vergessen das
alles kann durch die Experten, durch die Vermessungen, physikalische
Formeln und Mathematik festgestellt sein.
Ich sehe es so aus, dass Herr N., ohne Anhalten, ohne
schulterblick, durch Ablenkung von seine Mitfahrerin einfach mit
Geschwindigkeit von ca. 30 km/h nach links gefahren bei Rot leuchtete
Ampel hat und Frau Gelfand an
Fußgängerzone
mitgenommen hat. Und wenn er das hinbekommen hat, und verstanden hat
was war passiert hat versucht durch andere Leuten sich rechtsfertigen
und schuldenfrei aus diese Unfall raus zu kommen. Ich werde nicht
wundern dass bis zum heutigen Tag Herr N. hat keine
ärztliche
Untersuchung gemacht oder sein Führerschein abgegeben hat und
fahre weiter, was infolge für andere Leute sehr
gefährlich
ist.
Ich bitte Sie auch, genau darauf zu achten auf § 3 StVO Absatz 2a:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern,
hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch
Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so
verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer
ausgeschlossen ist.
und § 26 StVO Absatz 1:
An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von
Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von
Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg
erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu
ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger
Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Mit Freundliche Grüßen,
R.M.