Berlin, 15.05.2019

 
Polizeibericht, Seite 21:
Hr. Dr. N. wurde als Beschuldigter einer fahrlässigen Körperverletzung vor Ort mündlich belehrt, er äußerte, dass die Fußgängerampel Rotlicht anzeigte, als er abbog.

H. G., Beifahrerin bei Herrn Dr. N.
(Polizeibericht, Seite 102. Vernehmung H. G. vom 22.01.2019):
Ich war Beifahrerin bei Herrn Dr. N. im Fahrzeug.
Wir fuhren von der P. str. gegen 17:30 Uhr los. Unsere Fahrt ging über den Rathenauplatz in die Habertusallee, bis zur Warmbrunner Str. Dort wollte Herr Dr. N. links abbiegen und stand dazu vor dem Kreuzungbereich. Ich konzentrierte mich auf den Gegenverkehr und sagte dann zu ihm: „Du kannst jetzt wohl fahren“. Er sagte darauf: „Ich warte noch einen Augenblick auf die Ampel. Dort gibt es eine Ampel mit einem grünen Pfeil. Als diese Ampel grün war, bog er links ab. Kurz darauf hörte ich einen Aufprall und sah wie Jemand auf die Motorhaube fiel. Herr Dr. N. bremste sofort beim Aufprallgeräusch und kam zum Stehen.

Es ist alles ab der Stelle, wo steht, dass sie sich der Kreuzung Habertusallee/Warmbrunner Str. näherten – Unsinn und gelogen.

•    Dieser eigenartige Dialog im Auto über den grünen Abbiegerpfeil mit einem Kraftfahrer der länger als sein halbes Leben Fahrzeuge führt.
•    Eigenartig ist auch die genannte Stelle wo er anhielt um dann abzubiegen: vor der Kreuzung, wenn man bedenkt, dass er länger als sein halbes Leben ein Auto geführt hat.
•    Es ist auch eigenartig, wo er wartete, wenn man in Betracht zieht, dass es keinen Gegenverkehr gab. Dies folgt aus den Worten von H. G., die dem Fahrer sagte: „Du kannst jetzt wohl fahren“.
•    Auch seine Antwort ist eigenartig: «Ich warte noch einen Augenblick auf die Ampel. Dort gibt es eine Ampel mit einem grünen Pfeil».

Dieser Dialog ist derart eigenartig und unsinnig, dass jedem klar sein muss, diesen Dialog kann es so nicht gegeben haben. Man hat ihn sich ausgedacht – vom Anfang bis zum Ende. Es kann ihn nicht gegeben haben. Es gab keinen Dialog, keinen Stopp weder auf der Kreuzung, noch vor der Kreuzung. Man fuhr auf die Kreuzung und bog ab, so wie es passiert wäre, wenn Dr. N. die Person gesehen hätte, die die Straße bei Grün überquert. Warum misst die Polizei diesem von der Begleiterin des Dr. N. nacherzählten Dialog einen Wahrheitsgehalt bei?!

•    Die von mir und meinem Bekannten auf dieser Kreuzung durchgeführten Messungen ergaben, dass wenn Dr. N. so gefahren wäre, wie es die Zeugin H. G. angab, er also auf das Aufleuchten des grünen Abbiegepfeils gewartet hätte, dann wäre er bei Rot gefahren, da dieser grüne Abbiegepfeil erst 2 Sekunden später aufleuchtet, nachdem für Dr. N. die Ampel bereits Rot zeigte.
•    Die Fahrgeschwindigkeit des Dr. N. steht im Widerspruch zu den Angaben seiner Begleiterin. Es ist nicht möglich, von der Stelle, wo Dr. N. gestanden haben will um auf das Aufleuchten des grünen Pfeils zu warten, bis zu der Stelle, wo der Zusammenstoß erfolgte, derart zu beschleunigen, um einen Menschen so anzufahren, dass dieser auf die Motorhaube des Autos fällt. So etwas wäre nur möglich gewesen, wenn er das Gaspedal vollständig durchgetreten hätte. Das stünde aber im Widerspruch zu der Aussage der Zeugin A., die bei der Polizei angab, dass das Auto des Dr. N. «langsam einbog».
•    «Herr Dr. N. bremste sofort beim Aufprallgeräusch und kam zum Stehen» - auch das ist gelogen. Von der Stelle des Zusammenstoßes bis zu der Stelle, wo meine angefahrene Mutter zum Liegen kam, sind es 19 Meter.

Und etwas weiter in der gleichen Zeugenaussage der H. G.:

(Polizeibericht, Seite 102. Vernehmung H. G. vom 22.01.2019) heißt es:
Eine weitere Dame kam auf Herrn N. zu und sagte: „Sie konnten die Frau nicht sehen, Sie ist bei Rot über die Ampel“.

Das bezieht sich auf die Frau A., die an der Ampel gestanden hatte und zu Herrn Dr. N. gegangen war.

K. W., Beifahrerin im Fahrzeug von Frau K. (Fahrerin des Autos, dass sich der Ampel näherte und vor meiner auf der Straße liegenden, angefahrenen Mutter stoppte:

Polizeibericht, Seite 115. Vernehmung K. W. vom 08.01.2019) sagt aus:
Es kam sofort eine junge Frau auf uns zu und sagte, sie habe die Frau gesehen wie sie quer über die Straße einige Meter hinter der Ampel über die Straße ging und von dem Auto erfasst wurde.

Wie kommt es zu einer derartigen Hyperaktivität der Zeugnis A. Das Dr. N. und seine Begleiterin lügen ist klar. Aber die Zeugin A., die an der roten Ampel stand?! Wozu? Vor ihren Augen wurde gerade ein Mensch getötet?!

Aus ihrer Aussage folgt:

•    Das Auto des Dr. N. fuhr langsam.
•    Es war dunkel, es regnete, die Sicht war schlecht. Der Fahrzeugführer N. konnte die Fußgängerin nicht gesehen haben, die Fußgängerin war dunkel gekleidet.
•    Die Richtung in der sich die Fußgängerin bewegte.
•    Die Fußgängerin überquerte die Straße, als die Ampel für Fußgänger auf Rot geschaltet war.
•    Die Fußgängerin ist über die Straße gerannt.
•    Der Ort, an dem die Fußgängerin auf die Straße fiel.
•    Dass es sich um einen BMW handelte.

Zum Punkt 1
(Polizeibericht, Seite 96. Vernehmung А. vom 15.01.2019):

Als die Frau gerade an meinem Auto vorbeilief, wurde diese direkt neben mir von dem Auto, welches in die Strasse langsam einbog/ entgegenkam erfasst. Das Auto traf die Fußgängerin mit dem vorderen linken Kotflügel. Sie landete mit dem Oberkörperbereich auf der Motorhaube, ich glaube ihr Gesicht schlug dort nicht auf. Durch den Aufprall wurde sie schräg nach hinten geschleudert und fiel rückwärts hinter meinem stehendem Fahrzeug. Es gab ein ganz dumpfes Geräusch, so als ob der Kopf auf die Strasse aufprallt.

Um einen Fußgänger so anzufahren, dass er auf die Motorhaube fällt, bedarf es einer Geschwindigkeit von 30-35 km/h. Abbiegen mit 30-35 km/h – das heißt nicht langsam fahren. Das ist schnell. Das ist sehr schnell. Das ist überschnell. Insbesondere bei Dunkelheit, bei Regen und ganz besonders, wenn man nicht der um die 30 Jahre alte Schumacher bist. Schon bei einer Geschwindigkeit von 20-25 km/h wäre die von N. angefahrene Mutter nicht auf die Motorhaube geschleudert worden. Schlimmstenfalls hätte sie sich Beinbrüche zugezogen. Bei einer Geschwindigkeit von  5-10-15 – wäre sie mit einem einfachen Trauma, einen Schreck und Prellungen davongekommen. 5-10-15 km/h – das ist langsam. Also lügt die Zeugin A.

Zum Punkt 2
(Polizeibericht, Seite 17):

Aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse (Dunkelheit/Regen) sah er die Fußgängerin (Bekleidung, dunkel) nicht und erfasste diese mit seinem PKW; Opel, B-.

Polizeibericht, Seite 21:
Sie gab weiterhin an, dass Herr Dr. N., die Fußgängerin nicht sehen konnte, da es regnete, Dunkelheit herrschte und diese dunkel gekleidet war.

Polizeibericht, Seite 96. Vernehmung A. vom 15.01.2019:
Es war zu der Zeit dunkel, es regnete stark, die Strasse ist auch sehr dunkel, nicht gut beleuchtet und die Dame war auch dunkel bekleidet.
Sie trug eine dunkle gesteppte Jacke, beige- braune gefütterte knöchelhohe Schuhe und eine dunkle Hose.

Die Fußgängerin wurde angestrahlt: а) durch die Scheinwerfer ihres Autos, b) durch die Scheinwerfer des dahinter stehenden Autos, c) durch die Scheinwerfer des Autos des Dr. N., d) durch das Licht der Straßenlaternen, e) durch die Beleuchtung des Restaurants.

«...die Strasse ist auch sehr dunkel» - sagte die Frau A. der Polizei. Nicht einfach «dunkel», sondern «sehr dunkel»! Andererseits beschreibt die Zeugin A. ganz genau die Kleidung der Fußgängerin, wie die Farbe der Hose, der Schuhe, die Farbe und den Schnitt der Jacke. Wenn es regnet und so dunkel ist, dass man einen Menschen nicht sieht, der die Straße überquert, wie konnte sie dann all das andere erkennen?

Es bleibt nur festzustellen, dass die Zeugin A. betreffs der Dunkelheit auf der Kreuzung lügt.
(Fotos vom: а) des Unfallortes in der Nacht und b) des Unfallortes zu nächtlicher Zeit bei Regen sind beigefügt).

Zum Punkt 3
(Polizeibericht, Seite 98. Vernehmung A. vom 15.01.2019):


 


Die Zeugin A. zeichnet ein Bewegungsschema der Fußgängerin, dass jeglicher Logik widerspricht: meine Mutter begab sich nach dieser sich im Polizeiprotokoll befindlichen Zeichnung zur Ampel und überquerte dann die Straße diagonal in einer Richtung, in der sie nicht gegangen sein kann, denn die Bushaltestelle, zu der meine Mutter ging, befindet sich auf der anderen Seite. Der Weg, den die Zeugin A. aufzeichnet führt in den Park und die Dunkelheit. Dort befindet sich keine Bushaltestelle. Meine Mutter kann da nicht hingegangen sein. Wenn sie dorthin gewollt hätte, wohin es die Zeugin A. zeichnet, dann hätte es überhaupt keinen Sinn gemacht, erst bis zur Kreuzung zu laufen und die Straße bei der Ampel zu überqueren. Die Straße hätte sie schon lange vorher überqueren können. Die Zeichnung der Zeugin A. widerspricht der Logik. Die Zeugin A. zeichnete die Skizze so, da sie nicht wusste, woher meine Mutter kam, bevor sie die Ampel erreichte, und wohin sie laufen wollte, als sie die Straße an der Ampel überquerte. Die Skizze der Zeugin A. beweist nur, dass sie lügt.

Zum Punkt 4
(Polizeibericht, Seite 17):

Die Fußgängerin Frau Gelfand überquerte, bei Rotabstrahlender Lichtzeichenanlage, hinter der dortigen Füßgängerfurt quer die Fahrbahn der Warmbrunner Str. aus nördlicher Richtung kommend und lief in südliche Richtung.

Polizeibericht, Seite 21:
Die Fußgängerampel zeigte bereits Rotlicht an. Sie wunderte sich, dass Fußgängerin jetzt noch die Fahrbahn überquert.

Polizeibericht, Seite 96. Vernehmung A. vom 15.01.2019:
Vor mir befand sich die Fußgängerfurt. Auf ein Mal lief dann schnell eine ältere Dame zwischen der Haltelinie und hinter der Fußgängerfurt quer bei Rot über die Strasse.
Die Fußgängerampel wurde gerade rot, ich denke deshalb ist sie auch gerannt und es regnete sehr stark.

An einer Stelle ihrer polizeilichen Aussage gibt Frau A. an, dass meine Mutter die Straße bei Rot überquert hätte, an einer anderen Stelle gibt sie an, dass sie die Straße überquert hätte, als die Ampel gerade auf Rot umgeschaltet hatte.

Zum Punkt 5
(Polizeibericht, Seite 17):

Die Fußgängerin Frau Gelfand überquerte, bei Rotabstrahlender Lichtzeichenanlage, hinten der dortigen Füßgängerfurt quer die Fahrbahn der Warmbrunner Str. aus nördlicher Richtung kommend und lief in südliche Richtung.

Polizeibericht, Seite 21:
Frau A. befuhr mit ihrem Pkw B-  die Warmbrunner Str. in Richtung Hubertusallee kurz vor dem Kreuzungsbereich lief die Fußgängerin vor ihr, von rechts nach links über die Fahrbahn, hinter der Fußgängerfurt schräg rüber.

Polizeibericht, Seite 96. Vernehmung A. vom 15.01.2019:
Vor mir befand sich die Fußgängerfurt. Auf ein Mal lief dann schnell eine ältere Dame zwischen der Haltelinie und hinter der Fußgängerfurt quer bei Rot über die Strasse.
Die Fußgängerampel wurde gerade rot, ich denke deshalb ist sie auch gerannt und es regnete sehr stark.

Aufgrund ihres Alters konnte meine Mutter nicht rennen. Sie rannte weder an Ampeln, noch auf der Straße, auch nicht in Läden und nicht zu Hause. Sie lief. Indem sie angibt, dass meine Mutter rennend die Straße überquerte gibt die Zeugin A. an, dass die Fußgängerin sich im Klaren war, etwas Falsches zu tun und deshalb rennt, um diese falsche Handlung möglichst schnell zu beenden. Meine Mutter rannte nicht schnell, wie die Zeugin A. angibt:  «Auf ein Mal lief dann schnell eine ältere Dame».

Bekommen die Polizisten häufig Damen im Alter von 85 Jahren zu sehen, die an einer Ampel rennend die Straße überqueren, ungeachtet dessen, dass ihnen eine ganze Welle von Fahrzeugen entgegenkommt? Fordern Sie doch im Rahmen eines Ermittlungsexperiments einmal den 83-jährigen Dr. N. oder seine 82-jährige Begleiterin H. G. auf, ein paar Meter zu rennen und sie werden sehen, ob ihnen das gelingt.

Außerdem konnte meine Mutter schon aus gesundheitlichen Gründen nicht rennen, sogar dann, wenn sie es sehr stark gewollt hätte (Auszug aus den medizinischen Daten der Jahre 2016-2018 des Orthopäden meiner Mutter – siehe Foto 1 und 2. Meine Mutter hat ferner einen Schwerbehindertenausweis gemäß Punkt «B» und «G»* - siehe Foto 3 (alle drei Fotos füge ich bei).
Die Zeugin A. - lügt. Die Polizei - glaubt ihr.

Zu Punkt 6:
A. beschreibt den Unfall folgendermaßen: «…und fiel rückwärts hinter meinem stehendem Fahrzeug». Wie kann das sein? Meine Mutter kam nach dem Unfall 19 Meter entfernt vom Zusammenstoß mit dem Kfz des Herrn Dr. N. zu Liegen, das heißt etwa 12 Meter entfernt von der hinteren Stoßstange des Kfz der Zeugin A. 12 Meter, das ist nicht einfach „hinter“ dem Auto, das ist weit entfernt vom Auto.

Zum Punkt 7
(Polizeibericht, Seite 96. Vernehmung A. vom 15.01.2019):

Ich machte meine rechte Seitenscheibe runter und sagte zu einem Herren, der mit seinem silbernen Auto, ein BMW, rechts schräg hinter mir stand und bereits ausgestiegen war, das er hingehen soll. Der Mann tat dies auch. Ich stieg dann auch aus. Es waren auf einmal viele Leute da und halfen. Der Mann/ Fahrer vom silbernen BMW fuhr dann weiter, er sagte mir, dass er den Unfall nicht gesehen hat.

Am Unfallort befand sich also nach den Worten der Zeugin A. noch hinter ihr ein silberner BMW, der sofort nach dem Unfall weitergefahren ist. (BMW befindet sich hinten oder rechts neben ihr, obwohl 2 Autos nicht auf den nahe gelegenen Straßenabschnitt passen). Warum unternimmt die Polizei nichts, um dieses Fahrzeug zu ermitteln?

Zusammenfassend:

Wieso lügt die Zeugin A.?

Es gibt 2 Möglichkeiten:

•    Sie solidarisiert sich mit dem Kraftfahrer N. und will ihn schützen, dies umso mehr, als klar wurde, dass der von N. angefahrenen Frau nicht mehr geholfen werden kann.
•    Sie kannte P. N. oder seine Begleiterin H. G. bereits vor dem Unfall.

Es gibt noch eine Vermutung: Bevor die Polizei eintraf, gelang es jemandem ihr eine Belohnung für das richtige Zeugenaussage zu versprechen, höchstwahrscheinlich von der Beifahrerin von Dr. N. - Н.G.

Es fällt schwer zu glauben, aber die Polizei lässt zur Rechtfertigung des Dr. N. und zur Beschuldigung der Fußgängerin alle diese 6 von Frau A. genannten Punkte stehen: es war dunkel, es regnete, die dunkle Kleidung der Fußgängerin, die rote Ampel, die rennende Mutter und das langsam fahrende Auto des Herrn N.

Die Polizei führt keinerlei eigene Versionen des Unfallvorgangs an, und unterzieht die Aussagen der Zeugen N., K. und A. keiner Prüfung. Die Polizei glaubt ihnen allen, glaubt, dass die „dunkel gekleidete Alte bei starkem Regen, im Dunkeln diagonal an einer roten Ampel dort hinrennt, wo sie gar nicht hin muss.“

In den Polizeiprotokollen stehen wiederholt die Worte «Alte Dame», «Alte Fußgängerin», und man nutzt sie zur Rechtfertigung des Dr. N. Indirekt kann man das so verstehen: Alte – also alt, unaufmerksam, zerstreut, mit nicht vorhersehbarem Verhalten. Alte – also ein Mensch der sein Leben gelebt hat und ohnehin bald gestorben wäre.

Folgt man der Logik der Polizei, dann ist es nicht so schlimm, alte Menschen umzufahren, umso mehr im Dunkeln, bei Regen und wenn sie noch dazu dunkel gekleidet sind! Das ist dann nachvollziehbar und sie sind dann selbst schuld. Ohne Scham steht ja in den Polizeiunterlagen: «Wenn Frau Gelfand die Straße nicht überquert hätte, hätte es keinen Unfall gegeben».

Und man muss zugunsten der Polizei anführen, dass sie sich zurückgehalten und den Gedanken nicht noch weiter ausgeführt hat: «…und Dr. N., seiner Begleiterin und der Zeugin A. wäre Stress erspart geblieben und die Staatskasse hätte keine Ausgaben tragen müssen, die durch die Untersuchung der Todesursache einer alten Dame verursacht wurden».

Und erklären Sie mir bitte, wenn schon die Polizei nicht Willens oder nicht in der Lage ist, die Wahrheit herauszufinden, wozu lügt dann Frau A.? War sie mit Herrn Dr. N. oder seiner Begleiterin bekannt. Wozu braucht man dann überhaupt noch die Polizei, die Ermittlungsbehörden, die Staatsanwaltschaft und das Gericht? Wozu dieses ganze aufgeblähte Gerichts- und Ermittlungssystem, wenn allein ich schon ohne deren zutun, lediglich anhand der vorliegenden Polizeiprotokolle feststellen kann, dass die Zeugen und der Mörder lügen. Das ist doch alles offensichtlich. Wieso kommen Polizei und Staatsanwaltschaft zum gleichen Schluss?! 

Wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft nachdem sie dies gelesen haben, wenigstens in einem der aufgeführten Punkte zu der Überzeugung gelangen sollten, dass die Zeugen gelogen haben, dann ist das gleichbedeutend, dass sie auch in allen anderen Punkten lügen!

Als nächstes überfährt dieser N. oder ein anderer Ihre Mutter. Und als Zeugin tritt dann diese oder eine andere Frau A. auf. Sind Sie dazu bereit?!

Vitalij Gelfand

 

 

 


* „B" die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.
* „G" die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich beeinträchtigt (gehbehindert). Das Merkzeichen erhält, wer infolge einer alterungsunabhängigen Einschränkung des Gehvermögens, Wegstrecken bis zwei Kilometer bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann.

 
   

 

 

 

 

Ein Mensch wurde getötet. Ganz gleich ob es meine Mutter war oder nicht, oder auch wenn es für mich und alle anderen eine völlig fremde Person wäre. Ich habe nie behauptet, dass Dr. P.N. sie mit dem Auto verfolgte, um sie absichtlich zu überfahren. Ich sehe es sogar ein, dass er sie aus Versehen getötet hat, weil er sie nicht gesehen hat. Aber warum gab es keine Unfallrekonstruktion, keine Ermittlungen, keine ärztliche Untersuchung der Fahrtauglichkeit von Dr. P.N.? Immerhin wurde kein Hund auf der Straße getötet. Ein Mensch ist gestorben. Stammt Dr. P.N. aus einer unantastbaren Kaste in Deutschland? Vielleicht ist der Grund dieser Einstellung, dass ein Ausländer gestorben ist? Vielleicht gibt es eine solche Einstellung, weil die Verstorbene nur für mich und meinen Bruder die Mutter war und für alle anderen nur eine Fremde?! Ich verstehe es nicht.
 
Und es geht überhaupt nicht darum, dass ich nach dem Blut von Dr. N. giere. Es ist mir egal, ob er ins Gefängnis kommt oder weiterhin Berliner Seniorinnen umfährt. Ich möchte nur eins - einen Beweis des Gerichts und der Staatsanwaltschaft darüber, dass meine Mutter zu schnell auf die rote Ampel gelaufen ist, dass das Auto von Dr. N. langsam um die Kurve kam und die Straße so dunkel war, dass bei ähnlichen Wetterbedingungen kein anderer Fahrer den Fußgänger gesehen hätte und dass der Tod meiner Mutter an dieser Kreuzung, unabhängig davon, wer der Fahrer war, vorprogrammiert war.
   
Und zuallerletzt noch Folgendes. Würde der Staatsanwalt genau so eifrig und geistesgegenwärtig behaupten, dass eine weitere Untersuchung nicht erforderlich ist, wenn einer seiner nächsten Verwandten umgefahren wäre?
   
Nach dem 11.06.2019 und der Stellungnahme meines Anwalts, dass "der Fall rechtlich abgeschlossen ist", habe ich diese oben aufgeführte Information an fast alle deutschsprachigen Medien in und außerhalb Deutschlands geschickt, die über die Tagebücher meines Vaters geschrieben haben, und auch an diejenigen, die es nicht gemacht haben.
Es gab nur ganz wenige Antworten, hier sind sie:
   
Heute, am 28. September gab es im Berlin einen blinden Regen. Wissen Sie, Herr Dr. N., Zeugin A., Staatsanwalt D., Polizistin F., was ein blinder Regen ist? Es ist ein Regen, bei dem es gleichzeitig regnet und die Sonne scheint. Auf Deutsch heißt er Sonnenregen. Meine Mutter weiß es nicht mehr. Sie hat ihn heute nicht erlebt.


                                       

 

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